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Falscher Mehltau an Salat und frischen Kräutern - Notfallzulassung für Fonganil Gold

12.06.2026 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

Salat Bewässerung

Für die Bekämpfung von Falschen Mehltaupilzen an Salat-Arten (NNNSS) und an frischen Kräutern (NNNKF) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold erlassen.

Über die bestehende Zulassung hinaus ist der Einsatz des Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M für die genannten Anwendungen im Zeitraum vom 5. Juni bis zum 2. Oktober 2026 zulässig. Die Notfallzulassung ist auf die Anwendung im Gewächshaus auf versiegelten Flächen beschränkt.

Bereits Anfang 2026 hatte das BVL für Fonganil Gold eine Notfallzulassung für die Bekämpfung von Falschen Mehltaupilzen für die Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten (NNNSS) und an frischen Kräutern (NNNKF) veröffentlicht, die für den Zeitraum vom 30. Januar bis zum 30. Mai 2026 galt.

Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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