Am 30. Juni 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Fachmeldung zu einem Teilwiderruf für die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC (Wirkstoff Bifenazat; Zulassungsnummer: 006823-00) veröffentlicht. Die BVL-Meldung beinhaltete den Hinweis, dass die angegebenen Anwendungen für Floramite 240 SC ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr zulässig sind.
In einer korrigierten Version der Fachmeldung weist das BVL nun darauf hin, dass stattdessen für die Anwendungen eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Dezember 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 31. Dezember 2023 gilt.
Die korrigierte Fachmeldung zum Teilwideruf von Floramite 240 SC finden Sie hier.