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Newsletter QS-Prüfsystem 18/2025

08.05.2025

QS Newsletter
8. Mai 2025
 
  8. Mai 2025

Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren – BVL erteilt Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel Pirimor G und Danjiri

   
 
  Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G und Danjiri zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an mehreren Kulturen erlassen.  
 
   
 

 
    7. Mai 2025

Pflanzenschutzmittel Minecto One - Notfallzulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung

 
 
  Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Minecto One erteilt.  
 
   
 

 
  6. Mai 2025

QS-App Rückstandsmonitoring - Jetzt kostenlos herunterladen!

   
 
  Im vergangenen Jahr hat QS eine speziell auf die Anforderungen von Systempartnern im Großhandel sowie in der Be- und Verarbeitung von Obst, Gemüse und Kartoffeln zugeschnittene App für das Rückstandsmonitoring entwickelt. Mit dieser Anwendung können Probebegleitdaten direkt vor Ort – etwa im Lager oder auf dem Feld – per Smartphone, Tablet oder Laptop erfasst und unmittelbar in die QS-Datenbank übertragen werden.  
 
   
 

 
    5. Mai 2025

Schlachtbefunddaten Rind – Verpflichtende Erfassung zahlt sich aus

 
 
  Die Erfassung von Schlachtbefunddaten für Rinder ist im QS-System seit 2023 verpflichtend und auditrelevant. Seit der Einführung werden die Befunddaten, die Informationen zu Veränderungen an den Organen (wie Lunge, Brustfell, Herz, Leber, Niere oder Milz) und Gliedmaßen (wie Knochen oder Gelenke) in regelmäßigen Abständen ausgewertet und in der Arbeitsgruppe Befunddaten Rind von Vertretern der Landwirtschaft-, Fleischwirtschaft, Milchwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel bewertet.  
 
   
 

 
  2. Mai 2025

Akkreditierungspflicht entfällt für Zertifizierungsstellen – Ausnahme QS-GAP

   
 
  Seit dem 1. Januar 2025 ist für QS-zugelassene Zertifizierungsstellen keine separate Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 mehr erforderlich – mit Ausnahme des Scopes QS-GAP. Diese Neuerung gilt systemweit für alle Stufen und Systemketten im QS-System.  
 
   
 
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