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Mastrinderhalter: Vollständige Stammdaten für das Antibiotikamonitoring erforderlich!

23.04.2025

Mastrinderhalter: Vollständige Stammdaten für das Antibiotikamonitoring erforderlich!

Mastrinderhalter Meldung ABM Daten

Ab dem 1. Juli 2025 wird die Vollständigkeit der Stammdaten für Mastrinderhalter im QS-Antibiotikamonitoring geprüft. Es müssen die durchschnittlich belegten Tierplätze und die zuständige Tierarztpraxis hinterlegt sein, da ansonsten keine Auswertungen möglich sind. Fehlen diese Angaben, wird die Lieferberechtigung für die Rindermast entzogen, bis die Daten vollständig ergänzt sind. Sowohl die Sperrung als auch die Entsperrung erfolgen automatisch in der Datenbank. Bitte stellen Sie sicher, dass die Stammdaten – falls noch nicht geschehen – eingetragen werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Bündler.



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