Frist im Blick: Antibiotikadaten rechtzeitig eintragen (Rindermast)
Das Antibiotikamonitoring für die Rindermastbetriebe wird jetzt mit Leben gefüllt. Es geht um den Eintrag der Daten (Behandlungsbelege oder Nullmeldungen) in die Datenbank. Spätestens bis zum 30. Juni 2026 müssen Daten für das erste Halbjahr 2026 in der QS-Antibiotikadatenbank eingetragen sein.
Fehlen die Angaben, wird die Lieferberechtigung ab dem 1. Juli 2026 entzogen.
Sobald die fehlenden Daten nachgepflegt sind, wird die Berechtigung automatisch wiederhergestellt.