Erinnerung: Nullmeldungen nachtragen – Sperre vermeiden
Rindermäster sollten jetzt prüfen, ob alle erforderlichen Nullmeldungen bzw. Verschreibungen in der QS-Datenbank erfasst sind. Fehlende Angaben können noch bis zum 6. August 2026 nachgetragen werden. Wenn keinerlei Daten oder Nullmeldungen eingetragen sind, wird der Betrieb ab dem 8. August 2026 gesperrt.
Wichtig: Sobald die fehlenden Meldungen nachgetragen wurden, wird die Lieferberechtigung automatisch über Nacht wiederhergestellt.