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Erste-Hilfe-Schulung: Präsenz erforderlich

28.04.2026

Erste-Hilfe-Schulung: Präsenz erforderlich

Erste Hilfe Schulungen

Gemäß den Leitfäden QS‑GAP und QS‑Erzeugung muss bei Anwesenheit mehrerer Arbeitskräfte mindestens eine Person mit einer gültigen Erste‑Hilfe‑Schulung (Teilnahme innerhalb der letzten fünf Jahre) anwesend sein, wenn landwirtschaftliche oder gärtnerische Tätigkeiten auf dem Betrieb durchgeführt werden.

Wichtig: Die Erste‑Hilfe‑Schulung muss als Präsenzveranstaltung erfolgen, damit die im Ernstfall erforderlichen praktischen Handlungskompetenzen geübt und angeleitet werden können. Informationen zu einer möglichen Kostenübernahme und den dafür berechtigten Anbietern finden Sie auf der Webseite der Berufsgenossenschaft SVLFG.



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