Frist für Rodentizid-Sachkunde soll bis 2030 verlängert werden
Bei der Bekämpfung von Nagetieren mit Rodentiziden benötigt der Anwender gemäß gesetzlichen Vorgaben eine entsprechende Qualifikation. Aktuell ist hier noch die Pflanzenschutz-Sachkunde ausreichend, die allerdings zum 28.07.2027 auslaufen sollte. Diese Frist wird nun voraussichtlich auf den 28.07.2030 verschoben. Die Änderung wurde bereits vom Bundesrat beschlossen. Nach Ablauf der Frist wird die Pflanzenschutz‑Sachkunde nicht mehr als Qualifikation ausreichen, da Rodentizide in das Biozidrecht überführt werden. Für Erwerb, Anwendung und Handel wird dann ein eigener Sachkundenachweis erforderlich sein. Eine bundeseinheitliche Liste an anerkannten Lehrgangsanbietern liegt aktuell noch nicht vor.
Unabhängig davon gilt seit dem 01.07.2026: Eine dauerhafte Köderauslage ohne Befall ist nicht mehr erlaubt. Rodentizide sollen nur noch dauerhaft eingesetzt werden dürfen, wenn tatsächlich ein Schadnagerbefall vorliegt.