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Frist für Rodentizid-Sachkunde soll bis 2030 verlängert werden

29.07.2026

Frist für Rodentizid-Sachkunde soll bis 2030 verlängert werden

16 11 03 Blogbeitrag Schaedlingsmonitoring

Bei der Bekämpfung von Nagetieren mit Rodentiziden benötigt der Anwender gemäß gesetzlichen Vorgaben eine entsprechende Qualifikation. Aktuell ist hier noch die Pflanzenschutz-Sachkunde ausreichend, die allerdings zum 28.07.2027 auslaufen sollte. Diese Frist wird nun voraussichtlich auf den 28.07.2030 verschoben. Die Änderung wurde bereits vom Bundesrat beschlossen. Nach Ablauf der Frist wird die Pflanzenschutz‑Sachkunde nicht mehr als Qualifikation ausreichen. Für Erwerb, Anwendung und Handel von Rodentiziden wird dann ein Sachkundenachweis nach Gefahrstoffrecht erforderlich sein. Ob die Pflanzenschutz-Sachkunde künftig teilweise anerkannt oder erweitert wird, ist derzeit noch Gegenstand der bundesweiten Abstimmungen. Auch eine bundeseinheitliche Liste an anerkannten Lehrgangsanbietern liegt aktuell noch nicht vor.

Unabhängig davon gilt seit dem 01.07.2026: Eine vorbeugende dauerhafte Köderauslage ohne Befall ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Rodentizide dürfen nur noch dauerhaft eingesetzt werden, wenn ein nachgewiesener Schadnagerbefall vorliegt und die Anwendungsbedingungen der Zulassung eingehalten werden.



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