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Fristen im Blick:

26.06.2026

Fristen im Blick:

Antibiotikadaten bei der Rindermast

Nicht vergessen: Noch bis zum 30. Juni 2026 müssen alle Antibiotikadaten in der Rindermast für das 1. Halbjahr 2026 in der QS-Antibiotikadatenbank erfasst werden – entweder als Behandlungsbelege oder als Nullmeldung. Werden die Angaben nicht fristgerecht eingetragen, wird die Lieferberechtigung ab dem 1. Juli 2026 entzogen. Sobald fehlende Daten nachgetragen sind, wird die Lieferberechtigung automatisch wiederhergestellt. Prüfen Sie jetzt die Einträge und tragen Sie bei Bedarf nach.

Risikobewertung zur Biosicherheit

QS‑Rinder- und Schweinehalter müssen seit dem 1. Januar 2026 eine Risikobewertung zur Biosicherheit durchführen. Dafür kann entweder die kostenfreie Risikoampel der Universität Vechta oder ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept genutzt werden.

Die Vorbereitungsfrist endet am 30. Juni 2026: Ab dem 1. Juli 2026 muss die Risikobewertung im QS‑Audit nachgewiesen werden. Wer noch nicht aktiv geworden ist, sollte jetzt handeln und die Umsetzung rechtzeitig sicherstellen. Übrigens: Wer die Bewertung bereits Jahr 2025 gemacht hat, kann diese Dokumentation vorlegen, sie muss nicht erneut durchgeführt werden.



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