Haltungszeiträume für Rinder ab 2027 verlängert
QS-Rinder müssen vor der Schlachtung eine bestimmte Zeit in einem QS-lieferberechtigten Betrieb gehalten worden sein. Derzeit gilt: Alle Tiere – auch zugekaufte Rinder – müssen mindestens sechs Monate ununterbrochen in einem QS-lieferberechtigten Betrieb gehalten werden.
Ab dem 1. Januar 2027 wird dieser Zeitraum auf acht Monate verlängert. Diese Frist gilt dann für alle Rinder, einschließlich der ab diesem Zeitpunkt zugekauften Tiere.
Wichtig: Die QS-Anforderungen gelten immer für alle Tiere der angemeldeten Produktionsart ab der Einstallung. In der Produktionsart Rindermast (1001) müssen die Tiere daher mit Einstallung in den Maststall, also etwa ab einem Alter von etwa sechs Monaten, bis zur Schlachtung unter QS-Bedingungen gehalten werden.