ITW-Fütterung: Weniger Aufwand beim Nachweis
Für Betriebe in den ITW-Programmen Frischluftstall
oder Auslauf/Weide
reduziert sich jetzt der Aufwand beim Nachweis der Fütterungsanforderungen. Immer mehr Futtermittelhersteller und -händler kennzeichnen in der QS-Datenbank, dass sie entsprechende Futtermittel anbieten.
Werden Futtermittel bei einem dieser Unternehmen bezogen, genügt künftig der Lieferschein als Nachweis. Zusätzliche Bescheinigungen müssen dann nicht mehr eingeholt werden.
Wichtig: Die Kennzeichnung in der QS-Datenbank ist freiwillig. Ist ein Unternehmen dort nicht hinterlegt, kann die Konformität weiterhin über Begleitpapiere, Bescheinigungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden.