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ITW-Fütterung: Weniger Aufwand beim Nachweis

31.07.2026

ITW-Fütterung: Weniger Aufwand beim Nachweis

ITW Futtermittel

Für Betriebe in den ITW-Programmen Frischluftstall oder Auslauf/Weide reduziert sich jetzt der Aufwand beim Nachweis der Fütterungsanforderungen. Immer mehr Futtermittelhersteller und -händler kennzeichnen in der QS-Datenbank, dass sie entsprechende Futtermittel anbieten.

Werden Futtermittel bei einem dieser Unternehmen bezogen, genügt künftig der Lieferschein als Nachweis. Zusätzliche Bescheinigungen müssen dann nicht mehr eingeholt werden.

Wichtig: Die Kennzeichnung in der QS-Datenbank ist freiwillig. Ist ein Unternehmen dort nicht hinterlegt, kann die Konformität weiterhin über Begleitpapiere, Bescheinigungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden.



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