Neue Aufzeichnungspflichten im Pflanzenschutz: Keine Anpassungen bei QS
Seit dem 01.01.2026 gelten zusätzliche gesetzliche Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzanwendungen (EU 2023/564 und Pflanzenschutzgesetz). Dazu gehören beispielsweise EPPO-Code, Uhrzeit der Anwendung und Entwicklungsstadium der Kultur. Ab 2027 ist zudem eine elektronische, maschinenlesbare Dokumentation gesetzlich verpflichtend.
QS verzichtet auf die zusätzliche Dokumentation und nimmt dahingehend keine Anpassungen vor. Änderungen in den entsprechenden Anforderungen wird es somit auch mit der nächsten Revision der Erzeugerleitfäden nicht geben.