Neue EU-Vorgaben für Verpackungen
Ab dem 12. August 2026 werden die ersten zentralen Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) anwendbar. Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Recyclingfähigkeit verbessern und Rohstoffe länger im Kreislauf halten. Betroffen sind grundsätzlich alle Verpackungen – auch im Obst-, Gemüse- und Kartoffelsektor. Im Fokus stehen insbesondere Anforderungen an die Konformitätsbewertung und Dokumentation sowie neue Grenzwerte für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Die häufig diskutierten Verbote bestimmter Einwegkunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm gelten grundsätzlich erst ab dem 1. Januar 2030. Weitere Vorgaben, etwa zur Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit oder zum Einsatz von Rezyklaten, werden schrittweise eingeführt.
Für viele Erzeugerbetriebe dürften sich zunächst keine grundlegenden Änderungen im Betriebsalltag ergeben. Relevanter Handlungsbedarf kann jedoch insbesondere für Abpacker, Inverkehrbringer, Importeure und Handelsunternehmen entstehen.
Weitere Informationen zur PPWR bietet das Bundesumweltministerium. Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den FAQ der EU-Kommission (EN).