Neue QS-Zertifizierung für Befrachter im Straßentransport
Mit der Einführung der Zertifizierung für Befrachter im Straßentransport hat QS den Geltungsbereich seit dem 01.01.2026 erweitert. Befrachter im Straßentransport treten als Zwischenstufe auf und organisieren im Auftrag von Dritten Transporte von Futtermitteln. Sie sind weder Eigentümer der Ware noch des Transportmittels. Aktuell gilt noch eine Übergangsfrist. Ab dem 01.01.2027 müssen Befrachter im Straßentransport dann QS-lieferberechtigt sein, wenn sie von Futtermittelherstellern und -händlern mit der Organisation von Transporten beauftragt werden. Damit stärkt QS Transparenz und Sicherheit entlang der Lieferkette.
Die Anforderungen an Befrachter im Straßentransport finden Sie im Leitfaden Futtermittelwirtschaft.