QS-Datenbank: Kennnummern für staatliche Tierhaltungskennzeichnung
Schweinemastbetriebe sollten ihre Kennnummer für die staatliche Tierhaltungskennzeichnung über ihre Bündler direkt in die QS-Datenbank eintragen lassen. Schlachtbetriebe können so die Kennnummer abrufen. Damit wird sichergestellt, dass die Kennnummer, die laut Tierhaltungskennzeichnungsgesetz für alle Schweinemastbetriebe notwendig ist, zur Schlachtung bei den Schlachtbetrieben vorliegt. Die Übertragung zur ITW-Datenbank erfolgt automatisch. Die Kennnummer, die von Ihrer Behörde vergeben wird, setzt sich unter anderem zusammen aus einer Buchstabenkennung für die Tierart, die Haltungsform und das Herkunftsland sowie eine zweistellige Ziffer für das Bundesland, in dem der Betrieb ansässig ist.