Stallböden in der Kälberhaltung

QS hat im aktuellen Leitfaden unter Punkt 3.2.4 Stallböden eine relativ neue Regelung für die Kälberhaltung festgelegt: Der Stallboden in Buchten für Kälber muss im Liegebereich mit einer elastischen Auflage versehen sein. Diese Anforderung folgt der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (§5), die einen trockenen und weich oder elastisch verformbaren Liegebereich vorschreibt. Als geeignete Materialien können Gummiböden oder andere weiche, elastische Materialien wie Stroheinstreu verwendet werden. Diese Regelung galt im QS-System bereits seit letztem Jahr für Mastkälber und wurde nun – der Verordnung folgend – auf die gesamte QS-Kälberhaltung ausgeweitet.