Von der Abweichung zur Korrekturmaßnahme
Werden bei einem Audit Abweichungen festgestellt und mit C oder D/K.O. bewertet, schlägt das Futtermittelunternehmen passende Korrekturmaßnahmen vor. Gemeinsam mit dem Auditor werden Maßnahmen, Fristen und Verantwortlichkeiten festgelegt und im Maßnahmenplan dokumentiert. Ziel ist es, nicht nur den Mangel zu beseitigen, sondern gegebenenfalls auch die Ursache zu ermitteln und – als Kern jeder Qualitätssicherung – dafür zu sorgen, dass die Abweichung nicht erneut auftritt. Wichtig: Auch wenn eine Korrekturmaßnahme bereits während des Audits umgesetzt wird, ändert das die Bewertung der betreffenden Anforderung nicht. Die Bewertung spiegelt den Zustand zum Zeitpunkt der Kontrolle wider.
Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird anschließend von der Zertifizierungsstelle überprüft. Werden Korrekturmaßnahmen nicht fristgerecht oder nicht vollständig umgesetzt, kann dies Auswirkungen auf die Zertifizierung und die Lieferberechtigung im QS-System haben. So stellt QS sicher, dass Mängel dauerhaft behoben und die Anforderungen verlässlich eingehalten werden.