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Newsletter QS-Prüfsystem 3/2023
19.01.2023
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19. Januar 2023
19. Januar 2023
Internationale Grüne Woche 2023: QS ist mit dabei!
Vom 20. - 29. Januar 2023 findet wieder die Internationale Grüne Woche (IGW) in Berlin statt - und QS ist mit dabei! Besuchen Sie uns am Stand 113 in Halle 3.2. Hier gibt es Wissenswertes rund um die Themen Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung. Wir diskutierten gerne mit Ihnen über die aktuellen Themen der Fleisch, Obst- und Gemüsebranche sowie über die Vorgehensweise in der Qualitätssicherung.
18. Januar 2023
Laborkompetenztest für das Salmonellenmonitoring 2022 – 29 von 33 Laboren bestehen
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der QS-anerkannten Labore, wurde auch im vergangenen Jahr ein Laborkompetenztest für das Salmonellenmonitoring Schwein durchgeführt. Der Test bestätigt: Die Mehrheit der Labore ist gut aufgestellt – 29 der 33 teilnehmenden Labore haben den Laborkompetenztest erfolgreich abgeschlossen.
17. Januar 2023
Über die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Landwirten, Tierärzten und den Kontrollen
Im Interview mit Dr. Siegfried Moder, Präsident beim Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) , sprachen wir für die Winter-Ausgabe der qualitas über die neue Gebührenordnung für Tierärzte und deren Auswirkung auf die Tiergesundheit und auf die Transparenz für Tierhalter. Im Gespräch macht Moder deutlich, inwiefern ein Plus an Prävention und Prophylaxe einen Mehrwert für Landwirte und Tierärzte gleichermaßen schaffen könnte.
bofrost*, europäischer Marktführer im Direktvertrieb von Eis- und Tiefkühlspezialitäten, ist seit dem ersten Quartal 2023 QS-Systempartner. Seit mehr als 55 Jahren beliefert das Familienunternehmen vom Niederrhein private Haushalte in Deutschland und Europa mit Eiscreme, Gemüse-, Fleischprodukten und mehr.
13. Januar 2023
BVL – Teilwiderruf der Zulassung für Insektizid SpinTor
Am 9. Dezember 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL ) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) für bestimmte Anwendungen widerrufen. Betroffen von dem Teilwiderruf und damit ab sofort nicht mehr zulässig sind die Anwendung gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate, Endivien (Anwendungs-Nr. 005314-00/12-002). Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben nach Angaben des BVL von der Entscheidung unberührt.
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