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Newsletter QS-Prüfsystem 30/2023

27.07.2023

QS Newsletter
27. Juli 2023
 
  27. Juli 2023

Pflanzenschutzmittel KERES - BVL widerruft Genehmigung für den Parallelhandel

   
 
  Mit Wirkung zum 21. Juli 2023 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Pflanzenschutzmittel KERES (Wirkstoff Propyzamid, GP-Nr. 006220-00/053) die Genehmigung für den Parallelhandel widerrufen.  
 
   
 

 
    26. Juli 2023

Revision Zusatzkontrollplan Aflatoxin B1 – Neue Risikoeinstufung für das Herkunftsland Kanada

 
 
  QS hat mit Wirkung zum 2. August 2023 den Zusatzkontrollplan Aflatoxin B1 (Anlage 8.5 zum Leitfaden Futtermittelmonitoring) revidiert. Basierend auf den vorliegenden Analyseergebnissen zu Aflatoxin B1 wurde für Mais aus Kanada das Risiko einer Kontamination mit dem Mykotoxin von Gering auf Mittel hochgestuft.  
 
   
 

 
  25. Juli 2023

Lebensmittelsicherheitskultur - Ein Blick in die Alltagskultur eines Wiesenhof-Werks in Bayern

   
 
  Der Begriff Lebensmittelsicherheitskultur definiert gemeinsame Werte, Überzeugungen und Normen, die die Einstellung und das Verhalten in Bezug auf Lebensmittelsicherheit in einer Organisation beeinflussen. Klingt kompliziert und theoretisch? Wird dieser Begriff aber auf Unternehmensebene mit Leben gefüllt und zur Chefsache erklärt, zeigen die damit verknüpften Maßnahmen schnell Wirkung und alle Mitarbeiter profitieren davon.  
 
   
 

 
    24. Juli 2023

Pflanzenschutzmittel Zako - BVL erteilt Anordnung des Ruhens

 
 
  Am 13. Juli 2023 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Pflanzenschutzmittel Zako (GP-Nr. 034145-00/039) ein Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel angeordnet. Hierdurch ist die Anwendung von Zako ab sofort nicht mehr zulässig und das Pflanzenschutzmittel nicht mehr verkehrsfähig.  
 
   
 

 
  21. Juli 2023

QS-Akademie – Neues Live-Online-Seminar „Green Claims: Nachhaltigkeit von Lebensmitteln sicher kommunizieren“

   
 
  Bedingt durch die geplante EU- Richtlinie gegen sogenannte Green Claims (u. a. falsche Nachhaltigkeits-Versprechen, irreführende Öko-Werbung, Fake-Siegel) dürfen künftig die ökologischen Vorzüge eines Produkts nur noch dann beworben werden, wenn diese eindeutig belegt werden können. Wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt bzw. was es für Unternehmen vor dem Hintergrund der kommenden EU-Verordnung zu beachten gibt, erläutert die QS-Akademie in einem neuen Live-Online-Seminar zum Thema.  
 
   
 
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