Allgemeines
Erzeugerbetriebe, die entweder nach dem Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln oder QS-Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifiziert sind.
Nein, die Teilnahme an der freiwilligen Inspektion ist nicht verpflichtend, um am QS-System teilzunehmen. Entscheidet sich ein Erzeuger zur Teilnahme an der freiwilligen Inspektion Nachhaltigkeit, so hat das Ergebnis der Inspektion keinen Einfluss auf das Ergebnis des QS- bzw. QS GAP Audits.
Erzeuger melden sich über ihren Bündler für FIN an. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Erzeuger, die im Leitfaden gestellten Anforderungen prüfen zu lassen.
Die Prüfhäufigkeit entspricht der Prüfhäufigkeit des regulären QS- bzw. QS-GAP-Systemaudits. Eine separate FIN-Inspektion ist bei Bedarf möglich, z.B. wenn das Systemaudit bereits stattgefunden hat und eine Teilnahme kurzfristig/vor dem nächsten Systemaudit gewünscht wird.
Für Erzeugerbetriebe fallen bei einer Teilnahme an FIN keine QS-Gebühren an.
Der Leitfaden FIN besteht aus einem Teil Allgemeinen Anforderungen
und darauf aufbauend zwei Handlungsfeldern – Biodiversität
und Wassereffizienz
.
Die allgemeinen Anforderungen sind für die Teilnahme verpflichtend. Dazu muss mindestens ein Handlungsfeld ausgewählt werden.
Das Ergebnis der FIN-Inspektion wird in Prozent ausgedrückt und in der QS-Datenbank hinterlegt. Das Mindestmaß zum Bestehen liegt bei 70%. In der öffentlichen Systempartner-Suche wird der FIN-Status angezeigt als Biodiversität bestanden
und/oder Wassereffizienz bestanden
oder Biodiversität nicht bestanden
und/oder Wassereffizienz nicht bestanden
.
Mit dem FIN-Zertifikat können Sie ihr Nachhaltigkeitsengagement gegenüber Kunden, Abnehmern, Banken und Versicherungen eindeutig belegen und dokumentieren.
Die Durchführung des Nachhaltigkeitschecks ermöglicht einen Überblick über den Status Quo und zeigt Verbesserungspotentiale auf.
Alle Leitfäden und Anlagen finden Sie in unserem Dokumentencenter für Obst Gemüse Kartoffeln unter FIN.
QS-Nachhaltigkeitscheck
Der Nachhaltigkeitscheck muss unabhängig von der Wahl des Handlungsfeld vollständig bearbeitet werden. Unter dem folgenden Link QS - FIN-Nachhaltigkeitscheck Erzeugung können Sie den Check direkt online ausfüllen und speichern.
Das Ausfüllen basiert auf Erfahrungswerten. Daher benötigen Sie für jedes der insgesamt sieben Handlungsfelder jeweils nur wenige Minuten.
FIN Biodiversität
Grundlage für die Berechnung des Mindestanteils von 3 % Biodiversitätsmaßnahmen ist die QS-zertifizierte Anbauflächen für Obst, Gemüse und Kartoffeln und nicht die gesamte Betriebsfläche.
Der Flächenanteil bezieht sich auf die physische Gesamtfläche der QS-zertifizierten Anbaufläche für Obst, Gemüse, Kartoffeln. Mehrere Sätze einer Kultur auf der gleichen Fläche müssen nicht aufsummiert werden.
Die Biodiversitätsmaßnahmen können auf den gesamten Betriebsflächen inklusive Betriebsgebäude umgesetzt werden, also auch auf Weiden, Ackerbauflächen oder im Garten. Sie müssen nicht auf der QS-zertifizierter Anbaufläche für Obst, Gemüse, Kartoffeln liegen.
Mögliche Biodiversitätsmaßnahmen finden sich in dem von QS bereitgestellten Maßnahmenkatalog (Anlage 5.2). Zusätzlich unterstützen die Praxistipps mit Tipps zur Anlage, Pflege und die Anrechenbarkeit nach GAP-Standards. Mittels des Maßnahmen-Konfigurators auf der QS-Website können passende Maßnahmen aus den verschiedenen Kategorien gefunden werden.
Ja, die Flächen von Blühstreifen können zusammengerechnet und die Gesamtfläche im Maßnahmenplan erfasst werden. Hierbei sind die jeweiligen Standorte (Lage der Flächen) anzugeben.
Anerkannt wird die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zur Biodiversität (in Präsenz oder online) z.B. durch die Landwirtschaftskammer oder Naturschutzverbände, die Teilnahme an regionalen oder lokalen Biodiversitätsprogrammen oder individuelle Betriebsberatungen durch bspw. Naturschutzverbände oder Landwirtschaftskammern. Auch über die QS-Akademie zu Biodiversität angebotene Online-Seminare werden anerkannt (z.B. Seminar zu FIN).
FIN Wassereffizienz
Ja. FIN Wassereffizienz ist auch für Erzeuger ohne Bewässerung oder sonstige relevante Wassernutzung anwendbar. Bei einigen Anforderungen reduziert sich dadurch der Prüfumfang:
- 3.2.3 Genehmigung Wasserentnahme und -ableitung: Nicht anwendbar, sofern anderweitig keine Genehmigung zur Wasserentnahme und -ableitung erforderlich ist.
- 3.2.4 Aufzeichnungen zur Wassernutzung: Nicht anwendbar
- 3.2.5 Risikobewertung zum effizienten Umgang mit der Ressource Wasser: Die Risikobewertung zum effizienten Umgang mit Wasser darf übersprungen werden.
- 3.2.7 Bewässerungsplan: Nicht anwendbar
FIN Wassereffizienz betrachtet nicht nur den Wasserverbrauch, sondern auch mögliche Auswirkungen von Wasser (z.B. Ableitung von Brauchwasser) auf die Umwelt und Umgebung des Betriebs. Daher ist eine Risikobewertung anhand der Anlage 5.3 durchzuführen. Außerdem gehört eine langfristige Wasserstrategie dazu. Ziel ist es, den Betrieb an veränderte Klimabedingungen anzupassen und widerstandsfähiger zu machen. Basis dafür sind u.a. die Übersicht der Wasserinfrastruktur (3.2.1), die Betrachtung relevanter Akteure im Wassereinzugsgebiet (3.2.2) sowie die Risikoanalyse (3.2.6).
Wasser, welches zum Pflanzenschutz genutzt wird, zählt nicht als sonstige relevante Wassernutzung
. Die Verbräuche müssen nicht ermittelt und dokumentiert werden.
Es können sowohl öffentliche (z.B. Deutscher Wetterdienst) als auch privatwirtschaftliche Dienstleister oder lokale Bewässerungsverbände zur Bereitstellung der durchschnittlichen Regenmenge während der Vegetationsperiode genutzt werden.