Auflistung der Einzelfuttermittel (Futtermittelausgangserzeugnisse), die im QS-System verwendet werden dürfen.
Dokumentencenter
Anlage 9.6 Qualitätsfragebogen für den Bezug ehemaliger Lebensmittel
Vereinbarung zwischen QS Systempartner und Lebensmittelhersteller mit Anforderungen für den Bezug ehemaliger Lebensmittel, aus denen Futtermittel hergestellt werden sollen bzw. um diese als solche zu verwenden.
Anlage 9.7 Bezug von Erzeugnissen aus pflanzlichen Ölen und Fetten
Definition der pflanzlichen Öle und Fett, die basierend auf VO (EU) 2015/1905, mit dem Verwendungszweck Futtermittel bezogen werden.
Anlage I Onlinehandel Zusatzmodul
Das Zusatzmodul Onlinehandel richtet sich an Systempartner aus den Bereichen Obst, Gemüse, Kartoffeln und Fleisch und Fleischwaren, die QS-Ware über einen Onlinehandel regelmäßig anbieten.
Anlage Nutzung des QS-Prüfzeichens bei zusammengesetzten Produkten
Anforderungen an die Nutzung des QS-Prüfzeichens bei zusammengesetzten Produkten wie beispielsweise Mischsalate oder Fertiggerichte, die überwiegend (≥ 50 %) aus Zutaten bestehen, die nach den Anforderungen des QS-Systems produziert und vermarktet wurden (QS-Ware)